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KI-Grundkurs · Lektion 2 von 5 · ca. 6 Minuten

Was in die KI darf.

Alles, was Sie in ein KI-Werkzeug eintippen oder hochladen, verlässt Ihren Rechner. Mit einer einfachen Ampel behalten Sie den Überblick, welche Informationen wohin dürfen.

Das Wichtigste in Kürze 02

Eingaben verlassen den Betrieb: Sie werden auf den Servern des Anbieters verarbeitet.
Firmenkonto statt Privatkonto: Nur dann gelten die Verträge des Betriebs.
Im Zweifel anonymisieren: Namen, Adressen und genaue Zahlen vorher entfernen.

Ein KI-Werkzeug ist kein Notizblock auf dem eigenen Schreibtisch. Was Sie eingeben, wird an den Anbieter übertragen und dort verarbeitet. Bei kostenlosen Privatkonten behalten sich manche Anbieter vor, Eingaben auch zum Trainieren ihrer Modelle zu verwenden.

Die Daten-Ampel

Grün – öffentlich:
Texte von der eigenen Website, allgemeine Fachfragen, Entwürfe ohne Namen. Dürfen in die freigegebenen Werkzeuge.

Gelb – intern:
interne Abläufe, Protokolle ohne Personenbezug, Produktinfos vor dem Marktstart. Nur in Werkzeuge mit Firmenkonto und Vertrag.

Rot – vertraulich:
Kunden- und Personaldaten, Gesundheitsdaten, Kalkulationen, Zeichnungen, Passwörter. Gehören nicht in KI-Werkzeuge – außer, der Betrieb hat ein Werkzeug ausdrücklich dafür freigegeben.

Faustregel: Würden Sie diese Information auf eine Postkarte schreiben? Wenn nicht, gehört sie auch nicht ungefragt in ein KI-Werkzeug.

Personenbezogene Daten

- Namen
- E-Mail-Adressen
- Telefonnummern
- Fotos oder
- Krankmeldungen
sind personenbezogene Daten. Für sie gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Ein Betrieb darf sie nur an Dienstleister weitergeben, mit denen er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat – das gilt auch für KI-Anbieter.

So geht es trotzdem

Oft reicht es, Daten vorher zu entfernen oder zu ersetzen: „Kunde A“ statt Firmenname, „Mitarbeiter B“ statt Name, gerundete Zahlen statt exakter Kalkulation. Die KI liefert trotzdem einen brauchbaren Entwurf – die echten Angaben setzen Sie danach selbst wieder ein.

Dieser Kurs vermittelt Grundlagen aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.